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Schadenfälle

Wird während der Textilpflege ein Kleidungsstück beschädigt ist dies ärgerlich. Nicht immer ist klar, warum der Schaden entstanden ist. War es eine Fehlbehandlung des Textilpflegers? Eine schlechte Materialverarbeitung oder eine falsche Vorbehandlung durch den Kunden? Können diese Fragen am Ladentisch nicht abschliessend beantwortet werden, haben Konsumenten, Textilhändler und Textilpfleger die Möglichkeit, den Fall von der Ombudsstelle Textil PSE (paritätische Schadenerledigungsstelle) begutachten zu lassen.

Rund 30 Prozent der von der Ombudsstelle untersuchten Schadenfälle ist auf eine unsachgemässe Behandlung durch den Textilpflegebetrieb zurückzuführen. In 40 Prozent der Fälle ist der Schaden in mangelnder Qualität (sprich schlechte Produktion und/oder Konfektion der Textilien) oder falscher Pflegekennzeichnung (5 Prozent) begründet. 25 Prozent der Schadenfälle haben schliesslich die Konsumenten selbst zu verantworten, indem Sie die Textilien zuerst selbst behandeln, anstelle sie direkt dem professionellen Textilpflegebetrieb zu übergeben.

2018 Verband Textilpflege Schweiz