Um einen Fall bei der Ombudsstelle Textil PSE begutachten zu lassen, füllen sowohl Kunde/Konsument wie auch der Textilhändler/Textilpfleger je ein Formular aus, auf welchem sie den Streitfall beschreiben. Die Formulare können bei der Ombudsstelle Textil PSE bezogen werden. Anschliessend sind die Formulare und das Textilgut an die Schweizerische Textilfachschule in Zürich einzusenden. Vor der Bearbeitung des Schadenfalles durch die Ombudsstelle sind von beiden Parteien die Bearbeitungsgebühren einzubezahlen (siehe Merkblatt). Die Kommission – welche im Durchschnitt bis vier Mal pro Jahr tagt und aus Konsumentenvertretern, Textilpflegern, Textilhändlern und Textilexperten paritätisch zusammengesetzt ist – wird auf dieser Basis ein Urteil fällen (dies stellt jedoch kein Rechtsurteil dar).
Die nächsten Sitzungen der Ombudsstelle:
Donnerstag, 03. Oktober 2024
Freitag, 13. Dezember 2024
Die Ombudsstelle ist paritätisch zusammengesetzt aus Vertretern der Fédération romande des consommateurs (FRC), der Associazione consumatrici della Svizzera italiana (ACSI) sowie des Konsumentenforum (kf) einerseits sowie der Schweizerischen Textilfachschule (STF) und dem Verband Textilpflege Schweiz (VTS) andererseits.
Weitere Informationen sowie die Online-Formulare zur Einreichung eines Falles finden Sie hier.
- Merkblatt Ombudsstelle Textil PSE(pdf, 148 KB)