Berufsabschluss für Erwachsene

Erwachsene können ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) erlangen, ohne die entsprechende berufliche Grundbildung absolviert zu haben, indem sie direkt die Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) ablegen. Das sieht Artikel 32 der Verordnung über die Berufsbildung vor. Dazu müssen diese Erwachsenen eine mehrjährige Praxiserfahrung (5 Jahre) im angestrebten oder in einem verwandten Beruf nachweisen. Sie verfügen somit bereits über die erforderliche Berufspraxis, die sie als nicht ausgebildete Mitarbeitende erworben haben. Ihr theoretisches Wissen weist aber oft grosse Lücken auf. Bevor sie die Prüfung ablegen, müssen sie sich deshalb die berufskundlichen und allgemeinbildenden Kenntnisse des angestrebten Berufs aneignen.

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