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Lohngleichheitsdialog für Unternehmen

Freiwillig, partnerschaftlich, wirksam – das ist der Lohngleichheitsdialog. Alle Schweizer Unternehmen können daran teilnehmen und überprüfen, ob ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die gleichen Löhne erhalten.

Der Grundsatz ist selbstverständlich: Frauen und Männer erhalten für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn. Die Bundesverfassung und das Gleichstellungsgesetz verpflichten die Arbeitgeber dazu. Viele Frauen werden aber beim Lohn immer noch benachteiligt. In der Regel geschieht dies nicht mit Absicht, sondern weil das Unternehmen Löhne von Frauen und Männern nie verglichen hat.

Die Dachverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und der Bund haben deshalb den Lohngleichheitsdialog gestartet. Alle Schweizer Unternehmen, Verwaltungseinheiten und öffentlich-rechtlichen Institutionen können sich freiwillig an diesem Dialog beteiligen.

Das Ziel des Lohngleichheitsdialogs: Das Unternehmen überprüft, ob die Löhne dem Grundsatz der Lohngleichheit entsprechen. Falls Ungleichheiten festgestellt werden, werden diese innerhalb von vier Jahren beseitigt.

Weitergehende Informationen sind auf <link http: www.lohngleichheitsdialog.ch>www.lohngleichheitsdialog.ch zu finden. Nachfolgend steht das Merkblatt zum Lohngleichheitsdialog für KMU zum Download zur Verfügung.

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