Jugendarbeitsschutz

Der Bundesrat hat vor einiger Zeit beschlossen, das Mindestalter für gefährliche Arbeiten von 16 auf 15 Jahre zu senken. Die Verordnung sieht vor, dass zum Bildungsplan begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes definiert werden. Der Verband Textilpflege Schweiz VTS hat als erster Träger überhaupt solche Schutzmassnahmen durch den Bund genehmigen lassen. Rechts finden Sie alle relevanten Unterlagen, welche zur Instruktion und Begleitung von Jugendlichen herangezogen werden müssen, damit diese bereits mit 15 Jahren als gefährlich eingestufte Arbeiten verrichten dürfen.

2018 Verband Textilpflege Schweiz