Arbeitgeber in der Schweiz stehen in der Pflicht, alle Massnahmen zu treffen, um die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Demzufolge ist es für Betriebe und Wäschereien des Gesundheitswesens zentral, das Risiko einer möglichen Erkrankung der Mitarbeitenden zu minimieren. Beim Handling mit Schmutzwäsche durch Mitarbeitende in Betrieben des Gesundheitswesens sowie beim Transport, Ausladen, dem Sortieren und dem Einbringen der Wäsche in die Wäscherei steht die potentielle Gefährdung der Arbeitnehmenden durch Infektionserreger im Vordergrund. Aus diesem Grund hat die Kommission Gesundheit und Hygiene KGH deshalb ein Empfehlungsschreiben zum Umgang mit infektiöser Wäsche erstellt. Das Dokument kann <link file: _blank download>hier kostenlos heruntergeladen werden.