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GAV für die Romandie

Der Gesamtarbeitsvertrag (vom 01.01.2009) für die industrielle Reinigung von Textilien in der Romandie wurde am 1. Dezember 2013 allgemeinverbindlich erklärt. Diese Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) wurde zwischen Unia (le syndicat) und der ARENIT erarbeitet.

Obwohl der Verband Textilpflege Schweiz VTS nicht an diesen GAV-Verhandlungen beteiligt war, gilt der GAV auch für VTS-Mitglieder in der Romandie (unabhängig davon, ob sie Mitglied der AGETEX oder der ARENIT sind), sofern sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt für die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Wallis und Waadt.
  • Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt für alle Betriebe, die hauptsächlich Dienstleistungen im Bereich der industriellen Instandhaltung und Reinigung von Textilien anbieten und die mindestens 5 Arbeitnehmende beschäftigen.
  • Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt für alle Arbeitnehmenden und Lernenden, welche in obengenannten Betrieben arbeiten, unabhängig von der Lohnhöhe. Ausgenommen sind die Direktionsmitglieder.


Der Gesamtarbeitsvertrag kann sowohl auf Deutsch als auch auf Französisch heruntergeladen werden.

2018 Verband Textilpflege Schweiz