Der Bundesrat hat ab dem 27. April 2020 eine schrittweise Lockerung der bisherigen Massnahmen in Bezug auf den Coronavirus beschlossen. Bisher durften Textilreinigungen ihren Kundenbereich geöffnet haben, sofern sie die gängigen Hygiene- und Abstandsregeln beachteten. Das Öffnen von weiteren (anderen) öffentlich zugänglichen Einrichtungen hat auch für Betriebe, welche schon immer offen sein konnten, die Folge, dass neu ein Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt werden muss, welches das Übertragungsrisiko minimiert. Der Verband Textilpflege Schweiz hat ein solches Konzept entwickelt (siehe Dokumente für Mitglieder), welches nun umgesetzt werden kann. Bitte beachten Sie, dass die Verantwortung über die Umsetzung bei den Betrieben liegt und die Massnahmen auf die konkreten Umstände angepasst werden müssen.