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Textilreinigungen dürfen wieder öffnen

In den Erläuterungen des Bundes zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus, sind in der neusten Version (Stand 21. März 2020, 0:00 Uhr, Seite 8) nun auch die Textilreinigungen explizit aufgeführt:

"Auch Textilreinigungen (z.B. chemische Reinigungen oder Waschsalons, in denen Kleider gewaschen werden können) fallen unter den täglichen Bedarf und dürfen offen bleiben."

Betriebe sind angehalten, die gängigen Hygienemassnahmen strikte umzusetzen.

2018 Verband Textilpflege Schweiz