Der VTS unterstützt die Forderungen des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv.
„Alle Unternehmerinnen und Unternehmer müssen bei der Entschädigung für Umsatzeinbussen gleichbehandelt werden. Auch die indirekt von der angeordneten Schliessung betroffenen Unternehmen sollen für Umsatzausfälle eine Entschädigung erhalten.“
Obwohl Textilreinigungen und Wäschereien geöffnet sein dürfen, bleiben die Kunden und deren Aufträge aus. Privatpersonen machen Home-Office und sind angehalten, zu Hause zu bleiben. Wäschereien, welche Kunden im Gastgewerbe und der Hotellerie bedienen, verlieren einen Grossteil ihres Umsatzes. Der Verband Textilpflege Schweiz VTS fordert, dass auch diese Unternehmen Unterstützung vom Bund erhalten.